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In Deutschland dürfen Ärzte, die eine Approbation besitzen, keine selbst kalkulierten Honorare für medizinische Leistungen verlangen. Stattdessen sind sie gemäß dem ärztlichen Berufsrecht, das durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungs­gerichts konkretisiert wurde, an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Das Recht der Preisbestimmung, das von der Berufsausübungsfreiheit umfasst wird, unterliegt jedoch geringeren Einschränkungen als im System der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem System werden Marktmechanismen weitgehend ausgeschaltet, um die soziale Schutzbedürftigkeit der Versicherten zu gewährleisten und ihre Versorgung sicherzustellen.

Wir haben seit Beginn unserer Tätigkeit als Anwälte einen Schwerpunkt im Medizin- und Arztrecht und vertreten ausschließlich Leistungserbringer. Wir unterstützen Sie vollumfänglich:

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Es ist wichtig für Ärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Vergütungsregelungen und Gebührenordnungen vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

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