Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*. Grundlage hierfür ist der jeweilige Arbeitsvertrag und die geltenden Rechtsvorschriften.

Bei dem Abschluss von Arbeitsverträgen mit Ärzten gibt es im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung diverse medizinrechtliche Besonderheiten zu beachten. Die Anstellung von Ärzten in Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bedarf in aller Regel der Erteilung einer Anstellungsgenehmigung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. durch die Zulassungsausschüsse bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Als Formen der Anstellung kommen neben der regulären fachärztlichen Anstellung folgende Anstellungsvarianten in Betracht: Anstellung als Weiterbildungsassistent, als Entlastungsassistent, als Sicherstellungsassistent, als Praxisvertreter sowie als Jobsharing-Assistent.

Anstellungsgenehmigungen werden nur erteilt, wenn die einschlägigen Vorgaben der Zulassungsverordnung, des Bundesmantelvertrages und der Berufsordnung beachtet werden. Dies gilt z. B. in Bezug auf den zeitlichen Umfang der Beschäftigung angestellter Ärzte, aber auch im Hinblick auf den Einsatz angestellter Ärzte an verschiedenen Tätigkeitsorten (Zweigpraxen). Gesetzlich reglementiert ist zudem die maximal zulässige Anzahl beschäftigter ärztlicher Mitarbeiter in Praxen.

Die Beschäftigung von ärztlichen Mitarbeitern hat stets Relevanz für die Abrechnungsfähigkeit erbrachter Leistungen. Werden bei der Leistungserbringung durch angestellte Ärzte formale Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt, so kann dies zu Honorarregressen, Disziplinarverfahren und zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges führen, auch dann, wenn die ärztliche Leistung als solche ordnungsgemäß erbracht wurde. Das Arbeitsrecht hat für Ärzte insofern bedeutsame Schnittstellen zu anderen Rechtsmaterien und kann deshalb nicht isoliert betrachtet werden.

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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Es ist wichtig für Zahnärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Arbeitsrechte vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

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