Arzneimittelrecht

Die Bereiche Entwicklung, Zulassung, Herstellung, Vertrieb und Abgabe von Arzneimitteln sind durch eine Vielzahl von Regulierungen geprägt. Die Europäische Union und nationale Gesetzgeber tragen mit kontinuierlichen Aktualisierungen zu einer stetig wachsenden Regelungsdichte bei. Die Anforderungen an Sicherheit und Qualität nehmen kontinuierlich zu. Für die beteiligten Akteure ist dies oft eine komplexe Herausforderung. Sowohl nationale als auch europäische Aufsichtsbehörden legen besonderen Wert auf diese Bereiche.

Unsere Aufgabe besteht darin, Ihre Interessen, Projekte und Pläne mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Wir unterstützen Sie dabei, die bestehenden Möglichkeiten für die Entwicklung, Zulassung und den Vertrieb Ihrer Arzneimittel aufzuzeigen und Sie in diesen Prozessen zu begleiten.

Wir haben seit Beginn unserer Tätigkeit als Anwälte einen Schwerpunkt im Medizin- und Arztrecht und vertreten ausschließlich Leistungserbringer. Wir unterstützen Sie vollumfänglich:

Ihre Anwälte für Arzneimittelrecht

Es ist wichtig für Zahnärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Arzneimittelrecht vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

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