Arzthaftungsrecht

Eines unserer Schwerpunktgebiete liegt im ärztlichen Haftungsrecht, das sich mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund vermeintlicher Behandlungsfehler, Aufklärungsmängel und Organisationsfehler befasst. Wir betreuen nicht nur gerichtliche Verfahren, sondern auch außergerichtliche Mandate, beispielsweise vor Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen. Dabei agieren wir stets ausschließlich im Interesse der Behandlerseite, zu der Ärzte, Krankenhäuser, Hebammen, Pflegepersonal usw. gehören.

Es ist wichtig anzumerken, dass wir keine Vertretung von Patienteninteressen anbieten. Unser Fokus liegt ausschließlich auf der Unterstützung und rechtlichen Beratung von medizinischen Fachkräften und Einrichtungen.

Wir haben seit Beginn unserer Tätigkeit als Anwälte einen Schwerpunkt im Medizin- und Arztrecht und vertreten ausschließlich Leistungserbringer. Wir unterstützen Sie vollumfänglich:

Ihre Anwälte für Arzthaftungsrecht

Es ist wichtig für Zahnärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Arzthaftungsrecht vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

Direkt anrufen und beraten lassen

Kurzfristige Terminvergabe nach Vereinbarung