In zunehmendem Maße sehen sich Ärzte mit Strafverfahren konfrontiert. Unabhängig davon, ob die gegen sie erhobenen Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht, ist es dringend ratsam, frühzeitig Kontakt zu einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen. Bereits das bloße Gerücht einer möglichen Straftat kann den persönlichen und beruflichen Ruf dauerhaft schädigen. Ein erfahrener Strafverteidiger, der sich insbesondere mit dem Arztstrafrecht auskennt, kann Ihnen bereits in einem ersten Gespräch den weiteren Verfahrensverlauf erläutern und potenzielle Verteidigungsstrategien aufzeigen.
Wir haben seit Beginn unserer Tätigkeit als Anwälte einen Schwerpunkt im Medizin- und Arztrecht und vertreten ausschließlich Leistungserbringer. Wir unterstützen Sie vollumfänglich:
Es ist wichtig für Zahnärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Arztstrafrecht vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.
Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.
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