Berufsrecht

Das Berufsrecht legt die beruflichen Rechte und Pflichten der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten* untereinander und gegenüber den Patienten fest. Grundlage sind die Berufsordnungen der jeweiligen Ärztekammern. Bei den Berufsordnungen handelt es sich um Satzungsrecht, das auf Grundlage des Heilberufe- und Kammergesetzes des jeweiligen Bundeslandes von der zuständigen Ärztekammer erlassen wird. Das Berufsrecht macht z. B. Vorgaben für die Ausgestaltung von Kooperationen mit Dritten, regelt den Umfang von Schweige- und Dokumentationspflichten sowie die zulässigen Grenzen von Marketing- bzw. Werbemaßnahmen. Bei Verstößen gegen die Berufsordnungen kann es zu heilberufsgerichtlichen Verfahren vor den Ärztekammern und den Berufsgerichten kommen.

Unter das Berufsrecht fallen auch approbationsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Rahmen von Verfahren zur Erteilung einer Approbation oder einer vorläufigen Berufserlaubnis. Verstöße gegen die beruflichen Pflichten können zu einem Approbationsentziehungsverfahren führen.

Auch Fragen der ärztlichen Weiterbildung sind in der Praxis von hoher Relevanz. Grundlage sind die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern, die die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen (Einzelbefugnis, gemeinsame Weiterbildungsbefugnis, Verbundweiterbildungsbefugnis) oder aber die Anerkennung von Weiterbildungsinhalten für die Anerkennung von Facharzttiteln oder die Erlangung von Zusatzweiterbildungen regeln.

Wir unterstützen Sie im Bereich des Berufsrechts beispielsweise bei folgenden Themen:

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ihre Anwälte für Berufsrecht Ärzte & Mediziner

Es ist wichtig für Zahnärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Berufsrecht & Berufsverordnungen vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

Direkt anrufen und beraten lassen

Kurzfristige Terminvergabe nach Vereinbarung