Krankenhausrecht

Die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird zunehmend aufgehoben. Auch Krankenhäuser sind in die ambulante Leistungserbringung einbezogen. Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), persönliche Ermächtigungen von Krankenhausärzten*, ambulante Operationsmöglichkeiten (AOP), die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten über Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararztverträge stellen Möglichkeiten und zugleich Herausforderungen für Krankenhäuser im stationären und ambulanten Gesundheitsmarkt dar. An dieser Schnittstelle ist kompetente rechtliche Beratung erforderlich, um alle Vorteile der zunehmenden sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung nutzen zu können.

Wir unterstützen Sie im Bereich Krankenhausrecht beispielsweise bei folgenden Themen:

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ihre Anwälte für Krankenhausrecht

Es ist wichtig für Ärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regelungen für Krankenhausrecht vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

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