M&A

Der Erwerb von Arzt- und Zahnarztpraxen erfolgt zunehmend durch Private-Equity-Unternehmen oder andere Investoren über MVZ-Trägergesellschaften. Dabei handelt es sich in der Regel um Praxiskäufe in Form eines Asset Deals, die entweder zur Gründung neuer oder der Erweiterung von bestehenden MVZ durchgeführt werden. Bestehende MVZ-Gesellschaften können im Wege eines Share Deals erworben werden. Hier werden im Vorfeld die verschiedenen regulatorischen Bedingungen und Anforderungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Zulassungsgremien geprüft und die möglichen Transaktionsstrukturen festgelegt. Im Rahmen der Transaktion findet eine umfassende Due Diligence – auch in medizinrechtlicher Hinsicht – statt.
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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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