Medizinprodukterecht

Die Vorschriften über Medizinprodukte (z.B. Implantate, Dentalprodukte, Sehhilfen, Labordiagnostika, u.a.) sind zum größten Teil auf europäischer Ebene angesiedelt. Geregelt sind insbesondere die Einstufung, Herstellung, Genehmigung, Registrierung, Kennzeichnung, Werbung, Qualität sowie der Vertrieb und die Überwachung dieser Produkte. Hierbei sind sowohl im Hinblick auf Sicherheits- und Qualitätsanforderungen als auch im Hinblick auf Vermarktungs- und Bewerbungsmodalitäten auch die nationalen Vorgaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) und des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) zu beachten. Um Sanktionen und eine Haftung zu vermeiden bzw. das Risiko hierfür zu vermindern, müssen Unternehmen durch kontinuierliche und sachverständige Überprüfung und unternehmensinterne Regeln und Verfahren die Einhaltung dieser Normen sicherstellen.

Wir unterstützen Sie im Bereich des Medizinprodukterechts beispielsweise bei folgenden Themen:

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ihre Anwälte für Medizinproduktrecht

Es ist wichtig für Zahnärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Medizinproduktrecht vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

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