Das Vertragsarztrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten* und gesetzlichen Krankenkassen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen im Bereich der ambulanten Versorgung gesetzlich versicherter Patienten. Hier finden sich Vorschriften über die Zulassung von Ärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, also über die Voraussetzungen dafür, wie man sich als Arzt niederlassen kann, um gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln zu können. In Planungsbereichen, die wegen Überversorgung zulassungsgesperrt sind, kann die Niederlassung oder die Anstellung auch im Wege des Jobsharings und/oder des Sonderbedarfs möglich sein.
Das Vertragsarztrecht gibt auch Antworten auf die Fragen, an welchen und wie vielen Tätigkeitsorten man sich als Arzt niederlassen kann, ob und wie viele Ärzte man in einer Arztpraxis anstellen kann, ob und zu welchen Kooperationsformen Ärzte mit anderen Ärzten zusammenschließen können, welche Mindestsprechstundenzeiten anzubieten sind, welche Fortbildungsverpflichtungen einzuhalten sind etc.
Das Vertragsarztrecht regelt des Weiteren die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen einschließlich der Möglichkeiten zur Rückforderung nicht korrekt erbrachter oder nicht korrekt abgerechneter Leistungen im Rahmen von Prüf- und Regressverfahren.
Die Vorschriften des Vertragsarztrechts gelten nicht nur für niedergelassene Ärzte, sondern gleichermaßen auch für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und MVZ.
Wir unterstützen Sie im Bereich des Vertragsarztrechts beispielsweise bei folgenden Themen:
Es ist wichtig für Ärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Vertragsarztrecht vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen.
Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.
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