Vertragspsychotherapeutenrecht

Das Vertragspsychotherapeutenrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Psychotherapeuten* und gesetzlichen Krankenkassen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen im Bereich der ambulanten Versorgung gesetzlich versicherter Patienten. Hier finden sich Vorschriften über die Zulassung von Psychotherapeuten zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, also über die Voraussetzungen dafür, wie man sich als Psychotherapeut niederlassen kann, um gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln zu können. In Planungsbereichen, die wegen Überversorgung zulassungsgesperrt sind, kann die Niederlassung oder die Anstellung auch im Wege des Jobsharings und/oder des Sonderbedarfs möglich sein.

Das Vertragspsychotherapeutenrecht gibt auch Antworten auf die Fragen, an welchen und wie vielen Tätigkeitsorten man sich als Psychotherapeut niederlassen kann, ob und wie viele Psychotherapeuten man in einer Psychotherapiepraxis anstellen kann, ob und zu welchen Kooperationsformen sich Psychotherapeuten mit anderen Psychotherapeuten zusammenschließen können, welche Mindestsprechstundenzeiten anzubieten sind, welche Fortbildungsverpflichtungen einzuhalten sind etc.

Das Vertragspsychotherapeutenrecht regelt des Weiteren die Vergütung vertragspsychotherapeutischer Leistungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen einschließlich der Möglichkeiten zur Rückforderung nicht korrekt erbrachter oder nicht korrekt abgerechneter Leistungen im Rahmen von Prüf- und Regressverfahren. Die Vorschriften des Vertragspsychotherapeutenrechts gelten nicht nur für niedergelassene Psychotherapeuten, sondern gleichermaßen auch für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und für angestellte Psychotherapeuten in Psychotherapiepraxen und MVZ.
Wir unterstützen Sie im Bereich des Vertragspsychotherapeutenrechts beispielsweise bei folgenden Themen:
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Homepage auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ihre Anwälte für Vertragspsycho­therapeutenrecht

Es ist wichtig für Ärzte und Mediziner, sich mit den geltenden Regeln in Bezug auf Vertragspsycho­therapeutenrecht vertraut zu machen, um ihre Leistungen angemessen abzurechnen und finanzielle Fragen zu klären. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften können als Informationsquellen dienen und bei individuellen Fragen weiterhelfen. Darüber hinaus kann die Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht in Anspruch genommen werden, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen.

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